Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefährdungen am Arbeitsplatz regelt. Es dient der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz und legt allgemeine Grundsätze und Anforderungen fest, die in allen Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gelten.

Das Arbeitsschutzgesetz umfasst verschiedene wichtige Bestimmungen:

  1. Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Festlegung von Schutzmaßnahmen, die Bereitstellung von Informationen und Unterweisungen sowie die Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  2. Allgemeine Pflichten der Beschäftigten: Die Beschäftigten haben ihrerseits die Pflicht, gemäß den Anweisungen des Arbeitgebers mitzuwirken und die geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich selbst und andere nicht zu gefährden und Vorkommnisse, die die Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigen könnten, zu melden.
  3. Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um mögliche Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln. Aufgrund der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  4. Unterweisung und Schulung: Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Es sollen auch regelmäßige Schulungen angeboten werden, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten im Bereich Arbeitsschutz zu verbessern.
  5. Überwachung und Kontrolle: Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes. Sie können Inspektionen durchführen, Dokumente anfordern und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Durchsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen ergreifen.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in Deutschland und betrifft alle Branchen und Arbeitsbereiche. Es bildet die grundlegende rechtliche Grundlage für den Arbeitsschutz und legt den Rahmen für weitere spezifische Arbeitsschutzverordnungen und -vorschriften fest.