Die Abkürzung „UVV“ steht für Unfallverhütungsvorschrift. Die Unfallverhütungsvorschriften sind Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts und werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen.
Die UVV sind branchenspezifische Vorschriften, die konkrete Anforderungen und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten festlegen. Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträgern erlassen und sind rechtlich bindend.
Es gibt verschiedene UVV für verschiedene Bereiche und Branchen, wie zum Beispiel UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, UVV „Krane“, UVV „Leitern und Tritte“, UVV „Bauarbeiten“ usw. Jede UVV enthält spezifische Bestimmungen und Vorgaben für den sicheren Umgang mit den jeweiligen Arbeitsmitteln oder in den spezifischen Arbeitsumgebungen.
Die Einhaltung der UVV ist verpflichtend für Arbeitgeber und Beschäftigte und dient dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern sowie die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Verstöße gegen die UVV können arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.