Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein deutsches Gesetz, das sich mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in Betrieben befasst. Es legt die Anforderungen für die Bestellung von betrieblichen Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit fest.
Gemäß dem ASiG sind Arbeitgeber verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, wenn dies aufgrund der Art der Tätigkeiten im Betrieb erforderlich ist. Die Sicherheitsbeauftragten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von den Beschäftigten gewählt werden und als Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsleitung fungieren. Sie sollen auf Sicherheitsmängel hinweisen und Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit machen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind hingegen speziell ausgebildete Personen, die den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterstützen. Sie überprüfen die Arbeitsbedingungen, beraten bei der Gefährdungsbeurteilung und geben Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Das ASiG regelt auch die Rechte und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Es ist wichtig zu beachten, dass das ASiG nicht allein für den gesamten Arbeitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich ist, sondern in Verbindung mit anderen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), angewendet wird, um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten.