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Ein konkretes Angebot für die sicherheitstechnische Betreuung oder als Brandschutzbeauftragter kann nur durch ein individuelles Angebot auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sein.
Für ein konkretes Angebot müssen wir eine genaue Bedarfsanalyse durchführen.


Sicherheitstechnische Betreuung

Die sicherheitstechnische Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2) bezieht sich auf die Unterstützung und Beratung von Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes. Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Anforderungen an die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes und legt fest, dass Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen müssen.

Die sicherheitstechnische Betreuung umfasst verschiedene Aufgaben und Leistungen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

  1. Beratung und Unterstützung: Die sicherheitstechnische Betreuung berät das Unternehmen bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und unterstützt bei der Entwicklung und Implementierung von Sicherheitskonzepten.
  2. Gefährdungsbeurteilung: Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
  3. Schulungen und Unterweisungen: Die sicherheitstechnische Betreuung organisiert Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um sie über Sicherheitsvorschriften und -verfahren zu informieren und sie für mögliche Gefahren zu sensibilisieren.
  4. Überprüfung der Arbeitsschutzmaßnahmen: Die sicherheitstechnische Betreuung überprüft regelmäßig die Wirksamkeit der umgesetzten Arbeitsschutzmaßnahmen und stellt sicher, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  5. Dokumentation und Aufzeichnungen: Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation und Aufzeichnungen im Bereich des Arbeitsschutzes, wie beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unfallberichte.

Die sicherheitstechnische Betreuung kann intern durch eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte erfolgen oder extern durch spezialisierte Dienstleister wie Sicherheitsingenieure oder externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Die DGUV Vorschrift 2 legt die Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung fest und stellt sicher, dass Unternehmen über die notwendigen Ressourcen und Unterstützung verfügen, um den Arbeitsschutz angemessen zu organisieren und umzusetzen. Sie dient der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für die Planung, Organisation und Überwachung der brandschutztechnischen Maßnahmen verantwortlich ist. Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten besteht darin, die Brandsicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, das Risiko von Bränden zu minimieren und im Notfall angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines Brandschutzbeauftragten können je nach Land und Unternehmen variieren, aber sie umfassen in der Regel:

  1. Risikoanalyse und Prävention: Der Brandschutzbeauftragte identifiziert potenzielle Brandrisiken und führt eine Risikoanalyse durch, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren. Auf dieser Grundlage entwickelt er Strategien zur Risikominimierung und zur Vermeidung von Bränden.
  2. Brandschutzmaßnahmen: Der Brandschutzbeauftragte ist für die Implementierung und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen verantwortlich. Dazu gehören die Überprüfung der Brandmelde- und Löschanlagen, die Durchführung von regelmäßigen Brandschutzkontrollen, die Überwachung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutzverfahren.
  3. Schulungen und Unterweisungen: Der Brandschutzbeauftragte organisiert Schulungen und Unterweisungen für die Mitarbeiter, um ihnen das richtige Verhalten im Brandfall beizubringen. Dazu gehören Evakuierungsübungen, die Nutzung von Feuerlöschern und die Sensibilisierung für Brandgefahren.
  4. Brandschutzplanung: Der Brandschutzbeauftragte erstellt und aktualisiert den Brandschutzplan, der detaillierte Informationen über Flucht- und Rettungswege, Standorte von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen enthält. Der Plan wird regelmäßig überprüft und den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.
  5. Zusammenarbeit mit Behörden: Der Brandschutzbeauftragte arbeitet eng mit den zuständigen Behörden und Feuerwehren zusammen, um die Einhaltung der brandschutztechnischen Vorschriften sicherzustellen und im Falle eines Brandes eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die genauen Anforderungen an einen Brandschutzbeauftragten können in den nationalen Brandschutzvorschriften oder Standards festgelegt sein. In einigen Ländern gibt es spezifische Ausbildungen und Zertifizierungen für Brandschutzbeauftragte, um sicherzustellen, dass sie über das erforderliche Fachwissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen.

Ein Brandschutzbeauftragter spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung des Brandschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Durch die proaktive Identifizierung von Brandgefahren und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen trägt er dazu bei, das Risiko von Bränden zu minimieren und im Ernstfall eine sichere Evakuierung und effektive Brandbekämpfung zu ermöglichen.